Aktivitäten

Neben der Unterstützung von Bürgerinitiativen, die um den Erhalt von Altalleen kämpfen, wie z. B. in Bautzen (Paulistraße), Wurzen (Eduard-Schulz-Straße) oder in Leisnig (Allee zwischen Bockelwitz [Allee erhalten] und Naunhof [Stellungnahme]), wurde viel Zeit für das Retten der Lindenallee (Anmerkungen zu Lindenallee Riesa) (Offener Brief zur OB-Antwort) (Konkretisierung zur Revitalisierung Lindenallee Riesa) (SZ + Riesa 16.02.2022) (22-06-22 an OB+Abgeordnete) an der Promenade in Riesa aufgewendet. Letzteres konnte erfolgreich, wenn auch mit einem Kompromiss (Offener Brief zum Erhalt der Lindenallee) (Räte beschließen Kompromiss für Riesas Elbpromenade) (Komplettfällung oder Teilerhalt mit Nachpflanzung) (SZ Riesa – Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt)  abgeschlossen werden.

Wichtigstes Ziel des Alleenforums ist, gegenüber Politik und Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die „baumfeindlichen“ Regelwerke modifiziert und damit mehr Alleen erhalten und gepflanzt werden können.
Ein Ansatzpunkt ist dabei der Koalitionsvertrag (Auszug Koalitionsvertrag) der Landesregierung von 2019, in dem CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vereinbart hatten, „den Rückgang von Straßenbäumen und Alleen zu stoppen und für eine Trendumkehr zu sorgen, u. a. durch ein Programm zur Anlage von Baumreihen und Alleen. Dazu werden wir uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen überarbeitet wird“.

Bisher ist leider kaum etwas geschehen, sieht man von der Initiative (Beschluss TOP 18 Alleen)  unseres Staatsministers für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günther, ab, über die Umweltministerkonferenz des Bundes Änderungen der „baumunfreundlichen“ Regelwerke zu erwirken.

Nun ist aber allgemein bekannt, dass es in Deutschland Jahre braucht, bis Regelwerke überarbeitet werden, zumal offenbleibt, ob denn diese überhaupt „baumfreundlicher“ werden. Inzwischen werden weiterhin beim Straßenausbau, gerade in Sachsen wie bisher, zu wenig Bäume neu gepflanzt und vorhandene Alleen dezimiert. Das ist nicht akzeptabel, gerade hinsichtlich dringend notweniger Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Was wir brauchen ist eine kurzfristige Zwischenlösung, die in verschiedener Hinsicht auch grundsätzlich möglich ist. Zunächst deshalb, weil die RPS ja „nur“ eine Richtlinie ist, die definitionsgemäß eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, jedoch kein förmliches Gesetz darstellt. Noch klarer ist das bei der, ebenfalls Mindestbaumabstände vorgebenden ESAB (Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäumen), die „nur“ eine Empfehlung ist. Bei beiden geht es somit um technische Regelwerke, die mehr oder weniger zu beachten, aber nicht zwangsläufig wie Gesetze anzuwenden sind. Vielmehr ist damit ein ingenieurmäßig kreativer Umgang erforderlich, geht es um die Einordnung von Alleebäumen.

Betreffs Sachsen ist dabei hervorzuheben, dass beide Regelwerke vom Bundesverkehrsministerium (BMV) zunächst nur zur Anwendung bei Bundesstraßen vorgegeben wurden, weil hier in der Vergangenheit an diesen hochbelasteten Straßen Unfälle mit Aufprall an Bäume  , die unkorrekterweise immer wieder als Baumunfälle 1 bezeichnet werden, besonders häufig waren und reduziert werden sollten. Für die übrigen untergeordneten Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Länder – in Sachsen sind das die Staatsstraßen – wird vom BMV lediglich empfohlen, die RPS und ESAB „im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise bzw. Straßengestaltung und eines einheitlichen Sicherheitsniveaus“ anzuwenden. Sachsen geht darüber hinaus, und wendet sie auch für untergeordnete und zumeist relativ gering belegte Straßen, wie Kreis-, Ortsverbindungs- oder Gemeindestraßen an. Deshalb wird bei Baumaßnahmen an diesen der Allleebestand – nicht notwendigerweise – oft gefällt und wegen der geforderten großen Mindestabstände und nicht möglichem erforderlichen Grunderwerb, nicht neu gepflanzt.

Das Alleenforum ist daher mit diversen Schreiben (22-04-27 zur UMK) (22-05-05 an Backhaus) (22-05-05 an Schäfer) und darin enthaltenen Vorschlägen an die Umweltminister- bzw. Verkehrsministerkonferenz, vor allem aber auch an die 3 sächsischen Staatsminister  ( 22-04-30 an Günther) (22-04-30 an Schmidt) (22-04-30 an Dulig) ( 22-07-09 an SMWA-Dulig) für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, für Regionalentwicklung sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr herangetreten. Von letzterem, dem für die Abstandsregelungen wichtigsten Partner, ist eine Antwort (22-07-14 Antwort SMWA) eingegangen, die auf die Vorschläge kaum eingeht und wenig Hoffnung macht, dass bald etwas progressives im Sinne des Koalitionsvertrages (Auszug Koalitionsvertrag) passiert. Ähnlich ernüchternd ist die Antwort des Ministeriums für Regionalentwicklung (Antwortschreiben an das Alleenforum Sachsen), bei der auf die Zuständigkeit der regionalen Planungsverbände verwiesen wird.

Im Weiteren plant das Alleenforum, eine Art Runden Tisch ins Leben zu rufen, um den Prozess der Umsetzung des Koalitionsvertrages bzw. das Finden sächsischer Zwischenlösungen voranzutreiben. Zudem wird versucht, über den sächsischen Staatsminister für Inneres darauf hinzuwirken, dass die Landkreise aktiver das Alleethema angehen und vor allem mehr Nachpflanzungen bei Baumverlusten vornehmen und eigene Alleeentwicklungsprogramme aufstellen, wie es der Landkreis Meißen in vorbildlicher Weise getan hat.

Während die Änderung der Abstandsregelungen bzw. deren variablere Anwendbarkeit sicher etwas Zeit braucht, könnte zunächst als schnell umsetzbares Ziel vereinbart werden, den Erlass des BMV von 2017 zum möglichen Nachpflanzen von Lücken in Bestandsalleen konsequent anzuwenden und die dafür benötigten Finanzmittel einzuplanen, was angesichts der aktuellen Verschärfung der Klimaveränderung sinnvoll äußerst und notwendig ist.

1) Die Verwendung des Begriffs „Baumunfall“ ist politisch nicht korrekt, bringt doch diese Begriffsverkürzung die Bäume an sich in das Licht von Schuldigen bzw. Verursachern von Unfällen. Unfallursache ist aber menschliches Versagen, wie z. B. das Abkommen von der Fahrbahn mit der Folge des Aufpralls auf Boden-, Grün- oder Ackerflächen, Bauwerke, Verkehrsleiteinrichtungen etc. oder eben auch an Bäume. Keiner spricht aber von Acker-, Haus- oder Straßenlaternenunfällen. Im weiteren Text wird daher beim zitierten Baumunfall eine u. E. korrekte Bezeichnung eingefügt. Diese wird im Übrigen im Titel der ESAB richtig verwendet. Als korrektere Begriffsverkürzung wird die Verwendung von Baumaufprallunfall oder Unfall mit Aufprall an Bäume vorgeschlagen. Als bedauerlich einzuschätzen ist, dass die GDV in ihrem Forschungsbericht – wie auch andere Institutionen – den nicht korrekten Begriff Baumunfall anwendet.

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