Mit Beschluss vom 29. Januar hat das Oberverwaltungsgericht BERLIN-BRANDENBURG die Beschwerde der Stadt Senftenberg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 11. Dezember 2024 verworfen. Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich. Damit ist das Fällen der Allee zunächst ausgeschlossen und sie kann im Frühjahr wieder erblühen und Ihre Wohlfahrt bis zum Herbst spenden. Damit bleibt sie auch als das eigentliche Denkmal für die Ziele des historischen planerischen Konzepts für die alleeartige Straßenraumgestaltung der Gartenstadt Marga erhalten. Mit dem Beschluss wird das Engagement vieler Senftenberger, die die Petition zum Baumerhalt unterschrieben haben, ebenso belohnt, wie das fachlich fundierte Wirken des BUND sowie insbesondere des AlleenForums.Der Beschluss resultiert u. a. daraus, dass die Stadt ihre Beschwerde nicht fristgemäß begründet hat. Die dadurch entstandenen unnötigen Kosten hätten gespart werden können. Dabei ist zu erwähnen, dass es der Landkreis vermieden hatte, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2024 pro Alleeerhalt Beschwerde einzulegen. Durch die vorerst endgültige Entscheidung des Gerichts wurde Zeit gewonnen. Zeit, in der eine kooperative Lösung im Sinne des Alleenschutzes gefunden werden kann. Das AlleenForum wird daher erneut versuchen, mit der Stadt sowie der Naturschutz- und Denkmalbehörde des Landkreises einschließlich denen des Landes ins Gespräch zu kommen, um einen Konsens für einen längerfristigen Alleeerhalt zu erreichen. Auch die Stadtverordneten sollen angesprochen werden. Die nach Ansicht des AlleenForums fehlerhaften Einschätzungen der Stadtverwaltung zum Baumzustand sollten korrigiert und auf dieser Grundlage eine neue Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorbereitet werden.